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M-Files unterstützt Stadt Vantaa als Vorreiter in der Digitalisierung

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M-Files unterstützt Stadt Vantaa als Vorreiter in der Digitalisierung
M-Files unterstützt Stadt Vantaa als Vorreiter in der Digitalisierung

Vantaa (FIN) / Ratingen (D), 22.9.2016 - M-Files, ein führender Anbieter von Lösungen, die das Management von Dokumenten und anderen Informationen drastisch verbessern, gibt bekannt, dass er gemeinsam mit dem GIS Service Provider Esri eine umfangreiche digitale Lösung für die Flächennutzung, Stadtplanung, Bauüberwachung und kommunalen Dienstleistungen der finnischen Stadt Vantaa entwickelt hat.

Im Rahmen einer Umstrukturierung seiner Landnutzungs-, Bau- und Umweltplanung stellt Vantaa seine bisher genutzten Systeme derzeit auf ein prozessbasiertes Enterprise Information Management (EIM) und Enterprise Resource Planning (ERP) System um, das seine Nutzer anleitet und gleichzeitig tagesaktuelle und präzise Informationen zur Verfügung stellt.

KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL* erhält Umweltzertifikat

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KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL* erhält Umweltzertifikat
Olaf Lops, Manager für Umwelt und Nachhaltigkeit bei KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL* in Koblenz

KIMBERLY-CLARK PROFESSIONAL* hat zum sechsten Mal das Umweltzertifikat "Grüner Punkt" erhalten. Durch das Verpackungsrecycling mit Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH hat das Unternehmen am Standort Koblenz im Jahr 2015 rund 92 Tonnen CO2 eingespart - das entspricht in etwa dem jährlichen CO2-Verbrauch von acht 4-Personen-Haushalten. Damit leistet der Hersteller der Marken KLEENEX®, SCOTT®, WYPALL*, KIMTECH* und JACKSON SAFETY* einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.

Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 1)

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Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 1)
Arbeitsrecht

Abgrenzungskatalog

Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer zunächst zu prüfen, ob es in der Rechtsprechung schon Entscheidung zu dem konkreten Arbeitsverhältnis gibt.

Beispiel zum Umgang mit typologische Betrachtungsweise

Neue Lösung gleicht Datenverkehr mit Level 3 Threat Intelligence ab und priorisiert Mitigation-Maßnahmen für Kunden

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Neue Lösung gleicht Datenverkehr mit Level 3 Threat Intelligence ab und priorisiert Mitigation-Maßnahmen für Kunden
Adaptive Threat Intelligence

Frankfurt am Main / Broomfield, Colorado, 22. September 2016 - Adaptive Threat Intelligence (http://www.level3.com/en/products/adaptive-threat-intelligence/), die neueste Sicherheitslösung von Level 3 Communications (http://www.level3.com/) (NYSE: LVLT), bietet Kunden jetzt eine individuell angepasste Ermittlung von Bedrohungen und Benachrichtigungen. Der cloudbasierte Dienst baut auf das Level 3 Portfolio an flexiblen, effizienten Sicherheitslösungen auf und ist in allen Regionen verfügbar.

SAHM legt Grundstein für neues Logistikzentrum

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SAHM legt Grundstein für neues Logistikzentrum

SAHM erweitert seinen Standort bei Pilsen, Tschechien. Im August fiel mit der Grundsteinlegung der Startschuss zum Bau eines neuen Logistikzentrums. Auf einer Gesamtfläche von 6.500 Quadratmetern lagert das Westerwälder Familienunternehmen in Zukunft zusätzliche 10.000 Paletten mit seinen Markengläsern: vom klassischen Bierpokal über innovative Glaslösungen für alkoholfreie Getränke bis hin zu robusten Lösungen für Spirituosen.

Egal ob Bier, Erfrischungsgetränk oder Spirituose - SAHM liefert für jedes Getränk das passende Glas. Um den Kundenwünschen nach immer neuen Gläsern und Lösungen für eine Vielfalt von Getränkespezialitäten gerecht zu werden und flexibel auf Marktänderungen zu reagieren, investiert der Glasspezialist für die Getränkeindustrie in ein neues Logistikzentrum bei Pilsen. Das tschechische Tochterunternehmen feierte außerdem in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen.

Krankmeldung und Krankschreibung - was müssen Arbeitnehmer beachten?

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Krankmeldung und Krankschreibung - was müssen Arbeitnehmer beachten?
Arbeitsrecht

Krankmeldung nicht vergessen

Im Falle einer Krankheit denken viele Arbeitnehmer direkt an die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wann sie dem Arbeitgeber eine solche zukommen lassen müssen. Was man aber nicht vergessen darf: Man muss sich beim Arbeitgeber auch krank melden und zwar unverzüglich. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wer also morgens merkt, dass er krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, muss dem Arbeitgeber dies noch vor Dienstbeginn mitteilen.

Krankmeldung per Anruf oder E-Mail

Zu diesem Zweck kann man den Arbeitgeber anrufen. Wenn man ihn nicht erreicht, empfiehlt es sich, direkt eine E-Mail zu schicken. Um ganz sicher zu gehen - vor allem in Fällen, in denen es bereits Streit mit dem Arbeitgeber oder vielleicht sogar eine Abmahnung gab -, macht man am besten beides.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt senden

Ringler Research: Studie über Galane Gold LTd. veröffentlicht / Analytischer Bewertungskurs 0,50 CAD / 0,345 (+316% Kurspotenzial)

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 Studie über Galane Gold LTd. veröffentlicht / Analytischer Bewertungskurs  0,50 CAD / 0,345 (+316% Kurspotenzial)

(Mynewsdesk) Ringler Research: Studie über Galane Gold LTd. veröffentlicht / Analytischer Bewertungskurs 0,50 CAD / 0,345€ (+316% Kurspotenzial)

Original Research von Ringler Research, eine Marke der Ringler Consulting and Research GmbH

Analyst: Carsten Ringler

Anlass der Studie: Ersteinschätzung vom 22.09.2016

Analytischer Bewertungskurs: 0,50 CAD / 0,345€

Schlusskurs vom 21.09.2016: 0,12 CAD / 0,09€

Mögliches Kurspotential zum analytischen Bewertungskurs: 316%

Branche: Bergbau

ISIN Nummer: CA36316B1085

Wertpapierkennnummer:A1JR79

Wir berichten in unserer Finanzanalyse über das Unternehmen Galane Gold Ltd., das zwei attraktive Goldprojekte in Afrika besitzt und entwickelt. Der Autor Carsten Ringler beschreibt die Projekte und führt diverse Kalkulationen durch. Als herausstechendes Ergebnis nennt Carsten Ringler: „Uns gefällt das starke Wachstumspotential bei beiden Projekten und die niedrige Bewertung von Galane gegenüber Vergleichsunternehmen.“

Über das analysierte Unternehmen:

SAFS & BETA BILDUNGS-AKADEMIE

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SAFS & BETA BILDUNGS-AKADEMIE

Bereits seit 1988 gehört die SAFS & BETA Bildungs-Akademie im Ausbildungsbereich zu den Marktführern der Fitness- und Wellnessbranche. Durch den professionellen Präsenzunterricht und den stetig aktuellen Wissensstand aus der Sportwissenschaft sowie den Top-Referenten bildet sie kompetent aus. Physiotherapeuten, Sportlehrer und Absolventen anderer Berufsfachrichtungen durchlaufen die Lehrgänge, um sich durch Zusatzqualifikationen auf dem Fitness- und Gesundheitsmarkt zu positionieren.

Die Ausbildungen der SAFS & BETA Bildungs-Akademie genießen in allen Bereichen hohe Anerkennung sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Branche. Viele der Ausbildungen sind auch im Rahmen des §20 SGB zertifiziert und von der zentralen Prüfstelle für Prävention sowie von vielen Krankenkassen anerkannt.

Kündigung von AfD-Mitgliedern zulässig?

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Diskussion um Äußerung von AWO-Landespräsidentin:

Vor einiger Zeit hatte die Landespräsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Sachsen-Anhalt, Barbara Höckmann, Aufsehen erregt, nachdem sie Medienberichten zufolge erklärt hatte, die Parolen aus den Reihen der AfD seien nicht mit den Grundwerten der AWO vereinbar. Darauf wurde diskutiert, ob AWO-Mitarbeitern gekündigt werden könne, wenn sie Mitglied der AfD sind. Wären solche Kündigungen zulässig?

Mitgliedschaft in rechtsgerichteter Partei in der Regel kein Kündigungsgrund:

Auch wenn die Ansichten der AfD mit den Positionen der AWO in vielen Punkten nicht übereinstimmen werden, ergibt sich aus der AfD-Mitgliedschaft oder aus Sympathiebekundungen für die Partei kein Grund für eine Kündigung. Freie Meinungsäußerung und politische Betätigungsfreiheit sind grundrechtlich geschützt und umfassen auch das rechtsgerichtete Spektrum. Etwas Anderes könnte nur dann gelten, wenn im jeweiligen konkreten Fall der Betriebsfrieden durch die politische Betätigung so sehr gestört wird, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich der Mitarbeiter so aufdringlich verhält, dass die anderen Kollegen eine Zusammenarbeit ablehnen.

Keine Basis für Kündigungen, solange AfD nicht verboten wurde:

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