Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerbegriff: wann ist ein Mitarbeiter Arbeitnehmer?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 22 September 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann.
Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende Überprüfung, ob das Vertragsverhältnis nicht eigentlich als freier Dienstvertrag hätte ausgestaltet werden sollen (BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 125/04 -, juris).