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Andreas Traub veröffentlicht Aufgabencheckliste zur Testamentsvollstreckung

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Schorndorf/Ostfildern, 5. Oktober 2026. Rechtsanwalt Andreas Traub hat eine neue Aufgabencheckliste zur Testamentsvollstreckung auf seiner Kanzleiwebsite veröffentlicht. Der Beitrag führt chronologisch durch die Themen Amtsannahme, Sicherung und Erfassung des Nachlasses, Verwaltung, Auskunft und Abschluss. Er richtet sich an Personen, die sich mit einer vorgesehenen Testamentsvollstreckung beschäftigen, sowie an Erben und Angehörige.

Die Veröffentlichung verbindet die einzelnen Themen mit einer tabellarischen Übersicht und einer Liste für die Arbeitsakte. Im Vordergrund steht die Frage, welche Informationen und Unterlagen für die Einordnung der jeweiligen Aufgabe benötigt werden. Der Text berücksichtigt sowohl eine Abwicklung als auch eine länger dauernde Verwaltung und macht den konkreten Auftrag zum Ausgangspunkt der Darstellung.

Zu Beginn behandelt der Ratgeber die Ernennung, die Annahme des Amts und die Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses. Anschließend werden Sicherungsmaßnahmen und das Nachlassverzeichnis erläutert. Ein ausdrücklich als Beispiel gekennzeichneter Fall mit einer leer stehenden Immobilie, laufenden Lastschriften und Auszahlungswünschen veranschaulicht, weshalb der Beitrag verschiedene Aufgaben und Zeitpunkte getrennt betrachtet.

Verdorbene Lebensmittel in der Mietwohnung: Wer haftet?

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 Wer haftet?

Ob durch einen kaputten Kühlschrank, Stromausfall oder Schädlingsbefall: Lebensmittel können schnell verderben. Für Mieter stellt sich dann die Frage, wer für entstandene Schäden aufkommen muss und ob Ansprüche gegen den Vermieter bestehen. Entscheidend ist dabei meist die Ursache der Störung. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wann ein Mietmangel vorliegt und was Betroffene beachten sollten.

Wann ein Schaden mehr als nur ärgerlich wird
Grundsätzlich weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Vermieter eine Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten müssen. Dazu zählen auch Einrichtungen, die ausdrücklich Teil der Mietsache sind. Befindet sich in der Wohnung beispielsweise eine mitvermietete Einbauküche samt Kühlschrank, gehört deren Funktionsfähigkeit also grundsätzlich zum Verantwortungsbereich des Vermieters. Anders sieht es aus, wenn der Kühlschrank dem Mieter selbst gehört. Dann trägt dieser im Regelfall auch das Risiko technischer Defekte.

Wenn aus Naturwissen eigene Erfahrung wird

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Wenn aus Naturwissen eigene Erfahrung wird

„Ein Nest voller Wunder“ verbindet kindgerechtes Wissen mit Beobachten, Forschen und Entdecken – und lädt Kinder ein, die Natur vor ihrer Haustür selbst zu erleben.

„Schnee kenne ich“, sagte mein dreijähriger Enkel Damian an einem Wintermorgen zu mir. Als ich fragte, woher, kam die selbstverständliche Antwort: „Aus dem Video.“ Beide gingen wir hinaus auf die Terrasse.Nun war Schnee nicht mehr nur etwas, das Damian gesehen hatte. Er konnte hineingreifen, spüren, wie kalt er war, ihn zusammendrücken und beobachten, wie er sich in seinen Händen veränderte. Aus etwas Bekanntem wurde eine eigene Erfahrung.

Für Brigitta Multerer-von Mengden wurde dieser Moment zum entscheidenden Impuls, eine fast 18 Jahre alte Buchidee wieder aufzugreifen – und sie weiterzuentwickeln. Das geplante Kinderbuch sollte nicht nur eine Naturgeschichte erzählen und Wissen über Amseln vermitteln. Es sollte Kinder dazu anregen, selbst zu beobachten, auszuprobieren und eigene Erfahrungen zu machen.

Hosting-Wechsel ohne böse Überraschungen: Worauf es beim Website-Umzug ankommt

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 Worauf es beim Website-Umzug ankommt

Ein Wechsel des Hosting-Anbieters kann viele Vorteile bieten, bringt technisch jedoch einige Herausforderungen mit sich. Dateien, Datenbanken, E-Mail-Postfächer und Domains müssen korrekt übertragen und anschließend auf der neuen Umgebung eingerichtet werden. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass eine Website vorübergehend nicht erreichbar ist oder Funktionen nach dem Umzug nicht wie gewohnt arbeiten. Die DM Solutions GmbH aus Hanau https://www.dmsolutions.de/ erläutert, worauf es bei einem professionell geplanten Website-Umzug ankommt und wie sich unnötige Risiken vermeiden lassen.

Ein Hosting-Wechsel ist mehr als das Kopieren von Dateien

Somikon Mobile 4K-Knopf-Sicherheitskamera DV-965

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Somikon Mobile 4K-Knopf-Sicherheitskamera DV-965
Somikon Mobile 4K-Knopf-Sicherheitskamera DV-965 mit Fernbedienung, 2.600-mAh-Akku

• Aufnahme in 4K UHD mit 3840 x 2160 Pixeln und 30 Bildern pro Sekunde
• Bewegungserkennung für automatische Aufnahmen
• Mikrofon für Aufnahmen mit Ton und Fernbedienung für Aufnahmekontrolle
• 2.600-mAh-Akku für extra lange Laufzeit mit bis zu 9 Stunden
• Steckplatz für microSD-Speicherkarten mit bis zu 256 GB
• Verschiedene Knopfadapter im Set enthalten

ANUBIS-Tierbestattungen eröffnet neuen Standort in Hannover

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ANUBIS-Tierbestattungen eröffnet neuen Standort in Hannover
Mona Rosse hat einen Standort von ANUBIS-Tierbestattungen in Hannover eröffnet.

Wenn ein geliebtes Haustier stirbt, verlieren viele Menschen ein Familienmitglied und einen langjährigen Begleiter. In dieser emotionalen Situation sind Verständnis, Zeit und eine einfühlsame Beratung besonders wichtig. Ab sofort finden Tierhalter in Hannover/Langenhagen und der Region dafür eine neue Anlaufstelle: Mona Rosse eröffnet als Franchisepartnerin einen neuen Standort von ANUBIS-Tierbestattungen (https://anubis-tierbestattungen.de/hannover).

Aus eigener Erfahrung zu ANUBIS
Die Entscheidung, sich im Bereich Tierbestattung selbstständig zu machen, ist für Mona Rosse eng mit ihrer eigenen Lebensgeschichte verbunden. Tiere begleiten sie seit ihrer Kindheit. Mehrfach musste sie selbst von geliebten Tieren Abschied nehmen und weiß, wie tief die Trauer um einen tierischen Weggefährten sein kann.

EDEKA Hartmann und ONgineer starten gemeinsames Pilotprojekt mit dem neuen LiON Cloud Splitter

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EDEKA Hartmann und ONgineer starten gemeinsames Pilotprojekt mit dem neuen LiON Cloud Splitter

Stefan Hartmann, Marktinhaber von EDEKA Hartmann mit vier Standorten im Raum Stemwede, besuchte ONgineer in Espelkamp, um sich über Lösungen zum Laden von E-Bikes und E-Scootern zu informieren. Aus diesem Gespräch ist eine Zusammenarbeit entstanden, die über eine einfache Produktentscheidung hinausgeht: EDEKA Hartmann betreibt am Standort Stemwede heute das erste LiON Rack im Einzelhandel mit integriertem LiON Cloud Splitter – und ist damit Pilotpartner für ein Produkt, das die Möglichkeiten vernetzter Ladeinfrastruktur im Einzelhandel neu definiert.

Vom Besuch zur Entscheidung

Nach dem Besuch bei ONgineer war für Stefan Hartmann schnell klar: Eine Ladelösung am Markt schafft echten Mehrwert – für die Kunden, die ihr E-Bike während des Einkaufs laden können, und für den Standort
selbst, der dadurch an Attraktivität gewinnt. Die Entscheidung fiel dabei bewusst auf eine autarke Lösung.

Pflegefahrten sind nicht absetzbar

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Pflegefahrten sind nicht absetzbar
Sohn kümmert sich um pflegebedürftige Mutter

Viele Angehörige übernehmen einen Teil der Pflege ihrer Eltern oder Schwiegereltern selbst. Wohnt die pflegebedürftige Person in einer anderen Stadt, können dabei erhebliche Fahrtkosten entstehen. Steuerlich absetzen lassen sich diese Kosten nicht automatisch. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass auch regelmäßige Fahrten über größere Entfernungen grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.

Mehr als 6.700 Euro geltend gemacht

Im entschiedenen Fall kümmerten sich die Kläger um ihre 92-jährige pflegebedürftige Mutter beziehungsweise Schwiegermutter. Die schwerbehinderte Frau hatte Pflegegrad 3 und lebte rund 150 Kilometer vom Wohnort des Ehepaars entfernt. Für das Jahr 2021 machten die Kläger unter anderem die Kosten für 62 Besuchsfahrten sowie weitere Fahrten vor Ort, Parkgebühren und Porto geltend. Insgesamt wollten sie statt des vom Finanzamt gewährten Pflege-Pauschbetrags in Höhe von 1.100 Euro die tatsächlichen Aufwendungen von 6.702,58 Euro als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wissen. Das Finanzgericht Münster lehnte dies ab.

DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

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 DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

Der DF Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III ist ein geschlossener Publikums-AIF und befindet sich seit dem 30.07.2026 in der Liquidation. Das ursprünglich geplante Bauprojekt in Sommerville bei Boston (USA) wurde gestoppt, das Darlehen ist zwar getilgt, doch die Höhe der Rückzahlung an die Anleger ist völlig ungewiss. Die gleichzeitigen BaFin-Maßnahmen gegen die Deutsche Finance Group und die fehlenden Jahresabschlüsse verstärken die Unsicherheit

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