Umgangsrecht in Corona-Zeiten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 11 December 2020ARAG Experten informieren über das Umgangsrecht
Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, Infektionsrisiko - die Corona-Pandemie stellt Trennungsfamilien vor ganz neue Herausforderungen. Und nun steht auch noch Weihnachten vor der Tür, vermutlich sogar mit noch härteren Einschränkungen als bisher. Weil das Umgangsrecht stets individuell vereinbart werden muss, ist der Streit, wer wann wie viel Zeit mit dem Kind verbringt, vorprogrammiert. Die ARAG Experten geben einen Überblick.
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht entspricht nicht dem Sorgerecht. Auch beinhaltet es nicht das Recht, Entscheidungen für das Kind zu fällen. Vielmehr meint es das Recht eines getrennt lebenden Elternteils, Kontakt mit dem Kind zu pflegen. Allerdings gibt es nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang, denn es gilt beidseitig. So hat auch das Kind das Recht, eine Beziehung zu beiden Elternteilen zu haben. Wie das Umgangsrecht aussehen soll, muss individuell vereinbart werden. Eine gesetzliche Vorgabe dafür gibt es nicht.