Das Sonderkündigungsrecht macht es möglich: Kfz-Versicherung nach 30. November kündigen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 25 November 2020
Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist vorbei. Was wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30. November im Briefkasten liegt? Man also auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung.
Selbst bei einem günstigeren Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch. Es kommt auf den Grund für die günstigere Prämie an. Sinkt der Beitrag, weil sich wegen unfallfreiem Fahren die Schadenfreiheitsklasse verbessert, während das Tarifniveau des Grundbeitrags steigt, bleibt die Sonderkündigung eine lukrative Option. Warum? Nicht unwahrscheinlich, dass die Kfz-Prämie noch günstiger wird, wenn der Kunde sowohl von einem besseren Schadenfreiheitsrabatt als auch von einem niedrigen Tarifniveau profitieren kann.