Erwerbsobliegenheit und Kindesunterhalt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 18 January 2017Aktuelle Rechtsprechung Familienrecht Unterhalt
BGH, Beschluss vom 09.11.2016 - XII ZB 227/15
Fachanwalt Familienrecht Düsseldorf Unterhaltsrecht
Zum Erwerbsobliegenheit Kindesunterhalt: Alleine der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Erwerbsobliegenheit. Er bleibt auch in diesem Fall bezüglich seiner Erwerbsobliegenheit darlegungs- und beweispflichtig.
Ein zum Unterhalt Verpflichteter hat grundsätzlich die Obliegenheit, seine eigene Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Kommt er dem nicht nach, so droht ihm eine Anrechnung von fiktiven Einkünften, die bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. In einem Prozess muss der Unterhaltsverpflichtete darlegen und beweisen, dass er seiner Erwerbsobliegenheit in ausreichendem Maße nachgekommen ist: Erwerbsobliegenheit Kindesunterhalt.
Umfang der Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt