Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 9 March 2017Einen gemeinsamen Nachlass regeln: Sonja Reiff, Rechtsanwältin aus Frankfurt zu den Unterschieden zwischen gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag.
Frankfurt, 9. März 2017 - Eheleute wollen ihren Nachlass oft gemeinsam regeln. Vielen ist hierbei die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testamentes präsent. Als weniger bekannte Alternative bietet sich der Erbvertrag an. Und eröffnet in vielen Fällen Vorteile, wie Rechtsanwältin Sonja Reiff in einem neuen Fachbeitrag auf der Internetseite der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar erklärt.
So kann ein Erbvertrag nicht nur zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, sondern auch zwischen Lebensgefährten und sonstigen Personen getroffen werden. Auch ist es möglich, den Erbvertrag nicht nur zwischen zwei Erblassern zu schließen. Es lassen sich weitere Beteiligte aufnehmen. Und sogar lebzeitige Verpflichtungen, wie z.B. eine Pflegeverpflichtung, können bindend vereinbart werden.