Die Kosten einer Kündigungsschutzklage
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 13 February 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, sollten sich Arbeitnehmer regelmäßig mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr zu retten ist, eine Abfindung (Regelabfindung ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist regelmäßig drin. Arbeitnehmer, die keine Rechtschutzversicherung haben, scheuen oft das Kostenrisiko. In der Regel ist das unberechtigt. Wer wirklich kein Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Alle anderen sollten in der Regel das Geld investieren. Doch wie hoch sind die Kosten für eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage bemessen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage wird nach dem Bruttomonatsgehalt des klagenden Arbeitnehmers berechnet. Wer also regelmäßig mehr verdient, hat auch höhere Kosten. Hier sind allerdings auch die Abfindungen entsprechend der oben aufgeführten Berechnung deutlich höher.
Zu Grunde gelegt wird der dreifache Bruttomonatslohns des gekündigten Arbeitnehmers.
Rechenbeispiele für den Streitwert und die dadurch entstehenden Anwaltskosten: