EEG 2016: Biogasrat+ e. V. sieht weiterhin erheblichen Änderungsbedarf
Verfasser: Biogasrat on Wednesday, 8 June 2016Gebotshöchstpreis für Biomasse-Ausschreibung muss wettbewerblich ermittelt werden
Berlin, 08.06.2016. Der heutige Kabinettsbeschluss zum EEG 2016 ist in den Augen des Biogasrat+ e. V. ein erster Schritt in die richtige Richtung. „Mit der verbindlichen Regelung von Ausschreibungen für neue und bestehende Biomasseanlagen im EEG 2016 und einem fixen Termin für die erste Ausschreibungsrunde im Bereich Biomasse im Jahr 2017 wurden Kernforderungen des Verbandes berücksichtigt“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. Dies schaffe grundsätzlich Planungssicherheit für die Branche. „Gleichwohl sehen wir nach wie vor die konkrete Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens über die Verordnungsermächtigung nach § 88 ohne Beteiligung der Bundesländer kritisch, gerade weil die Branche in den vergangenen Monaten große Unterstützung aus den Ländern, allen voran Bayern, erhalten hat“, so Hochi.