Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen
Verfasser: BorchertSchrader on Wednesday, 15 July 2020Gegen Meningokokken-Erkrankungen stehen in Deutschland drei Impfungen zur Verfügung:
- Meningokokken-C
- Meningokokken-B
- Meningokokken ACYW
Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet. Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:
#1 Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf www.meningitis-bewegt.de herunterladen.
#2 Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen
#3 Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:
-> Impfstoff-Rezept
-> Apothekenrechnung für den Impfstoff
-> Arztrechnung
Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.
#4 Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.