Rechtssicherheit für Homosexuelle: Rehabilitierung der Justizopfer
Verfasser: pr-gateway on Monday, 23 May 2016eine Information des Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
23. Mai 2016. Männern, die nach 1945 aufgrund von "homosexuellen Handlungen" verfolgt und verurteilt wurden, ist die Rehabilitierung in Aussicht gestellt worden. Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD): "Für viele damals Betroffene wird diese längst überfällige Entscheidung leider zu spät kommen. Etliche Menschen, die durch den § 175 diskriminiert wurden, sind schon lange nicht mehr am Leben."
Ein Rechtsgutachten bestätigt: Männer, die erst nach dem zweiten Weltkrieg Opfer des § 175 Strafgesetzbuch wurden, müssen rehabilitiert werden. Dieser Paragraph hatte "homosexuelle Handlungen" von Männern unter hohe Strafen gestellt. Der Bundesjustizminister hat nun einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung dieser Männer angekündigt. "Warum ein solches Gutachten so lange auf sich warten ließ, ist mir schleierhaft. Auch dass der § 175 in der Bundesrepublik erst im Jahr 1994 endgültig abgeschafft wurde", so Hoffmann (www.gegendiskriminierung.de)