Pflegeimmobilien als Kapitalanlage - das vertragliche Verhältnis zwischen Anleger, Verkäufer, Betreiber und Bewohner
Verfasser: pr-gateway on Monday, 7 September 2015
Bei Pflegeimmobilien als Kapitalanlage gelten die folgenden Rechtsverhältnisse zwischen Anleger (Käufer) und Betreiber, zwischen Betreiber und Anleger (Käufer) sowie zwischen Eigentümer (Verkäufer) und Anleger (Käufer). Sie sind in jeweils unterschiedlichen vertraglichen Verhältnissen miteinander verbunden, die rechtlich klar definiert sind. Die zugrunde liegenden Verträge bedingen jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten und schaffen rechtliche Klarheit.
1. Pflegeimmobilien als Kapitalanlage:
Das Rechtsverhältnis zwischen Anleger (Käufer) und Betreiber