ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 3 June 2020Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine Übernahme von Mietkosten +++
Hartz-IV-Antragsteller haben keinen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter, wenn es sich bei dem Mietverhältnis den Umständen nach um einen Scheinvertrag unter Verwandten handelt. Dies gelte laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Kosten nicht offengelegt werden, sondern lediglich auf die Miete im Mietvertrag verwiesen werde (Az.: L 11 AS 228/20 B ER).
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