Kein generelles Fragerecht des AG zum Impfstatus / Corona
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 2 September 2021Das Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus betreffend SARS-CoV-2 (Coronavirus / Covid-19)
Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland keine Impfpflicht, auch ein Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nicht zur Impfung verpflichten. Manche Arbeitgeber wünschen sich daher, dass sie, wenn sie schon nicht zur Impfung verpflichten dürfen, wenigstens den Impfstatus ihrer Mitarbeiter erfragen dürfen. Begründet wird dies damit, dass nur so der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter oder auch Kunden oder Geschäftspartner gewährleistet werden könne.
Generell ist das Fragerecht des Arbeitgebers schon an sich immer wieder auch vor den Arbeitsgerichten ein Thema - um so mehr rückt es nun wegen SARS-CoV-2 in den Fokus. Was gilt derzeit nun hinsichtlich eines Fragerechts nach dem Impfstatus gegen SARS-CoV-2?