Verbesserung der Ausschreibungsbedingungen für Biomethan unerlässlich
Verfasser: Biogasrat on Thursday, 19 June 2025Zu den Ausschreibungsergebnissen für Biomasseanlagen und Biomethananlagen zum 1. April 2025 der Bundesnetzagentur erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e. V.:
Berlin, den 18.06.2025. Die Ausschreibung für Biomasseanlagen der Bundesnetzagentur zum 1. April 2025 war mit fast dem Dreifachen des Ausschreibungsvolumens deutlich überzeichnet. Im Gegensatz dazu ging für die Ausschreibung der Biomethananlagen erneut kein einziges Gebot bei der Bundesnetzagentur ein, was für unsere Branche nicht überraschend kommt.
Seit der Änderung des EEG-Ausschreibungsdesigns für Biomethan im EEG 2023 wurden keine Gebote für Biomethan-Projekte mehr eingereicht. Die Verbesserung der Ausschreibungsbedingungen für Biomethan ist daher unerlässlich, denn aktuell ist die Förderung für Biomethan praxisfern und wirtschaftlich unattraktiv. Deutschland nimmt sich damit eine erneuerbare, heimisch erzeugte Energieversorgungsoption, die flexibel und sicher Strom und Wärme liefert für die Industrie, private Haushalte und Kommunen in Deutschland. Vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Situation und deren negative Auswirkungen auf Europa muss die Politik schnellstmöglich jede Möglichkeit nutzen, um erneuerbare Energieversorgungsoptionen, wie Biomethan, voranzubringen. Das heißt konkret: