BGH entscheidet im Markenrechtsstreit zu Gunsten des Schoko-Bären
Verfasser: pr-gateway on Friday, 25 September 2015BGH entscheidet im Markenrechtsstreit zu Gunsten des Schoko-Bären
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma... Im Markenrechtsstreit hat der BGH mit Urteil vom 23. September 2015 zu Gunsten des Schokoladen-Teddy entschieden. Er verstoße nicht gegen die Rechte der Wortmarke "Goldbären" (Az.: I ZR 105/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die in Goldpapier verpackten Schokoladen-Bären dürfen weiter in den Verkaufsregalen stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 23. September 2015 einen jahrelangen Rechtsstreit beendet und entschieden, dass der Schoko-Bär nicht das Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...) der eingetragenen Wortmarke Goldbären verletzt.