Corona: Soforthilfe-Rückforderung? Betriebsschließung?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 September 2020Soforthilfe zurückgefordert? Betrieb geschlossen?
Wird von Ihnen die Soforthilfe zurückgefordert?
Betrieb geschlossen - keine Entschädigung erhalten?
1. Betriebsschließung
Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne müssen vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein. Weiterhin können Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Sie durch die Betreuung Ihrer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten können und deshalb einen Verdienstausfall haben.
(Quelle: https://ifsg-online.de/index.html)
Die angeordneten Schließungen von Geschäften, Betrieben, Freizeiteinrichtungen, Sportstudios, Friseuren oder die Untersagung von Veranstaltungen sind jedoch kein Tätigkeitsverbot im Sinne des Gesetzes.
Haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund der Corona-Krise nach dem IfSG, könnten Sie einen Anspruch bei Ihrer Versicherung geltend machen.