Mit dem Fernbus auf große Fahrt
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 19 September 2019ARAG Experten über Fahrgastrechte bei Busreisen und wie man sie durchsetzt
Die Deutschen sind Reiseweltmeister. Doch der Urlaub im Pkw endet oft in endlosen Staus, Flugreisen belasten die CO2-Bilanz und die Bahn ist notorisch spät dran. Daher erfreuen sich Busreisen einer wachsenden Beliebtheit. ARAG Experten erläutern, welche Ansprüche Buspassagiere haben. Vor allem, wenn mal nicht alles nach (Fahr-)Plan läuft.
Fahrgastrechte im Fernbus
Seit 2013 gilt bei Fernbusreisen EU-weit eine einheitliche Verordnung. Sie regelt unter anderem die Rechte der Fahrgäste bei Verspätung oder Annullierung der Abfahrt und die daraus resultierenden Erstattungsansprüche. Ist die Busfahrt Bestandteil einer Pauschalreise, gelten allerdings die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts. Dann haben Buspassagiere bei Mängeln unter Umständen Gewährleistungsansprüche wie etwa Reisepreisminderung oder Schadensersatz. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrt insgesamt länger als 24 Stunden dauert, mindestens eine Übernachtung beinhaltet und ihr Wert 500 Euro übersteigt. Damit sollen pauschale Tagesreise-Angebote wie beispielsweise "Kaffeefahrten" bewusst ausgeklammert werden.