Garagen: Hobbyraum, Abstellkammer oder nur Parkplatz? - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Verfasser: pr-gateway on Monday, 8 June 2020Was bei der Nutzung von Garagen und Autostellplätzen erlaubt ist
Eine eigene Garage sichert in der Stadt nicht nur einen heiß begehrten Parkplatz, sondern bietet auch jede Menge Stauraum für Räder, Werkzeug oder alte Möbel. Vielleicht lässt sie sich sogar zum Hobbyraum umgestalten? Was Landesbau- und Garagenverordnungen erlauben, welche Unterschiede es zwischen Stellplatz und Garage gibt und worauf Mieter und Eigentümer noch achten sollten, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Viele Regeln