Vorschlag der EU-Kommission: Eine eigene Verordnung für Künstliche Intelligenz
Verfasser: SWD on Thursday, 27 May 2021Als Alan Turing, einer der einflussreichsten Informatiker des vergangenen Jahrhunderts, 1950 seinen Turing-Test formulierte, waren die zugrundeliegenden Überlegungen noch rein theoretischer Natur: Eine Maschine, so Turing, sei dann intelligent, wenn im Rahmen einer elektronischen Kommunikation mit einem Menschen dieser nicht erkennen kann, ob am anderen Ende der Leitung ein Mensch oder eine Maschine sitzt. Heute können Unternehmen wie selbstverständlich auf intelligente Anwendungen wie beispielsweise Chatbots für den Kundenservice zurückgreifen. Manche Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Lage, sich autonom an ihr Umfeld anzupassen und sogar menschliche Verhaltensweisen wie an der richtigen Stelle eingesetzte Pausen beim Tippen nachzuahmen.
Um von der Automatisierung von Arbeitsabläufen durch KI-Anwendungen zu profitieren, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Zusätzlich zu den bestehenden, insbesondere datenschutzrechtlichen Regelungen hat die EU-Kommission am 21. April 2021 einen Vorschlag für eine EU-Verordnung zur KI-Regulierung veröffentlicht. Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über die aktuellen Gesetzesvorgaben und die geplanten Neuerungen.
Künstliche Intelligenz: Wovon genau ist die Rede?