Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 12 May 2026ARAG Experten über die wichtigsten Regeln für Laubenpieper
Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Darin enthalten sind klare Regeln, die dafür sorgen, dass das Miteinander in der Anlage funktioniert. Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Sind Übernachtungen im Kleingarten erlaubt?
Ein Kleingarten wird in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Grundlage ist meist ein Pachtvertrag mit dem Verein, der sich wiederum an gesetzliche Vorgaben halten muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Nutzung vor allem der Erholung und der gärtnerischen Betätigung dient. Das bedeutet auch, dass ein Kleingarten kein Dauerwohnsitz ist. Übernachten ist in vielen Anlagen zwar erlaubt, dauerhaftes Wohnen jedoch nicht. Wer sich daran nicht hält, riskiert im Zweifel sogar die Kündigung des Pachtvertrags.