Anfechtung eines Berliner Testaments
Verfasser: pr-gateway on Friday, 21 August 2015Anfechtung eines Berliner Testaments
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Mit einem Widerruf kann ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) aufgehoben werden. Dazu muss der Widerruf dem Ehepartner aber wirksam zugehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In einem Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die Kinder in der Regel als Schlusserben ein. Wird die Ehe geschieden, tritt im Regelfall die Unwirksamkeit des Testamentes ein. Allerdings können beide Parteien auch Verfügungen treffen, die für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung über die Scheidung hinaus sorgen.