gebäudeenergiegesetz

Das Heizungsgesetz 2024: Die wichtigsten Fakten im Überblick

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In Deutschland nutzen die meisten Haushalte nach wie vor fossile Brennstoffe wie Öl und Gas zur Beheizung ihrer Wohnungen. Die Bundesregierung verfolgt jedoch das Ziel, diesen Trend in den kommenden Jahren zu ändern. Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, schreibt vor, dass ab 2024 nur noch Heizungsanlagen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden dürfen. Es sind jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen. Dennoch stehen Millionen von Haushalten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor der Herausforderung, auf umweltfreundlichere Heizsysteme umzusteigen.
Wir geben einen Überblick, was dies für Neubau und Bestand bedeutet und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Erneuerbare Energien für neue Heizung
Ab 2024 wird eine Anforderung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neu installierte Heizsysteme eingeführt.
Dies gilt:
• ab 1. Januar 2024 für Neubaugebiete
• spätestens bis zum 30. Juni 2026 in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern
• bis zum 30. Juni 2028 in kleineren Städten

Biogasrat+ e. V. fordert politischen Mut zur Wärmewende mit Bioenergie

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Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz ungenügend

Berlin, 31.01.2017. Den heute zur Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium stehenden Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes betrachtet der Biogasrat+ e. V. als unzulänglich. Insbesondere bei der Wärmeversorgung im Gebäudebereich wurde die Chance vertan, die bereits heute zur Verfügung stehenden Potenziale der Bioenergie und insbesondere Biomethan für eine schnelle und nachhaltige Treibhausgasminderung zu nutzen. „Mit dem technikoffenen Einsatz von Biomethan ist bereits heute eine klimaschonende und sozialverträgliche Wärmeversorgung möglich“, so Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V.. „Wir fordern daher eine Nutzungspflicht für Erneuerbare im Gebäudebestand, nur so lässt sich der Wärmemarkt dekarbonisieren, alles andere ist Augenwischerei.“

Der diskriminierungsfreie Einsatz von Biomethan als Beimischprodukt in modernen und hocheffizienten Brennwertthermen stellt dabei eine kostengünstige Technologieoption dar, die letztlich nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern zugutekommt. „Wir appellieren daher an die Bundesregierung, diese Möglichkeit des sozialen Klimaschutzes im Gebäudeenergiegesetz zu berücksichtigen und Biomethan als Beimischprodukt zu Erdgas in Höhe von mindestens 15 Prozent in hocheffizienter Brennwerttechnik als Erfüllungsoption zu berücksichtigen.“