Pflegedienst Dietzenbach

Neuer Pflegedienst in Mühlheim am Main

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Pflegedienst PROMED Assista GmbH gehört zu vielen Pflegediensten, die im Kreis Offenbach professionelle pflegerische Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen anbieten. Gegründet und gestartet von einer erfahrenen Pflegedienstleiterin versorgt Pflegedienst PROMED Assista GmbH seine Kunden nicht nur in Dietzenbach sondern auch in den umliegenden Städten. Hinsichtlich des allgemein herrschenden Defizites an Pflegekräften sorgt Pflegedienst PROMED Assista für Entlastung bei anderen Pflegeeinrichtungen. Dank vorhandenen Kapazitäten unterstützt er andere Pflegedienste und bietet den Neukunden eine professionelle pflegerische Betreuung im eigenen Zuhause an.

Nach den neusten Recherchen wünscht sich die überwiegende Mehrheit von älteren und pflegebedürftigen Menschen eine Versorgung in den eigenen vier Wänden. Deswegen ist es das Ziel von Pflegedienst PROMED Assista genau diesen Wunsch seiner Kunden zu erfüllen.

„Momentan besteht eine sehr große Nachfrage nach pflegerischen Dienstleistungen“, sagt die Pflegedienstleiterin und Geschäftsführerin von PROMED Assista – Frau Tharmila Rani – „diesbezüglich erstreckt auch der Pflegedienst PROMED Assista sein Versorgungsgebiet auf die umliegenden Ortschaften“.

Wann sollte man einen Pflegedienst beauftragen?

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Ein Pflegefall in der Familie kann meistens sehr unerwartet auftreten. Solche neue Situation erfordert sehr oft von den Angehörigen eine komplette Umstellung des bisher gewohnten Alltagablaufs. Es kann schnell passieren, dass sich die neue Lage zu einer großen Belastung für alle Betroffenen entwickelt. In solchen Fällen sollte man einen Pflegedienst beauftragen.

Ein Ambulanter Pflegedienst aus Dietzenbach, wenn die Umstände es zulassen, ist meist die bessere Lösung. Bei der ambulanten Krankenpflege handelt es sich um eine professionelle Unterstützung durch qualifizierte Pflegefach- und Pflegehilfskräfte sowohl bei der pflegerischen als auch der medizinischen Versorgung. Dabei werden immer die individuellen Wünsche und Belange des Pflegebedürftigen berücksichtigt.

Die häusliche Pflege hat lt. § 3 SGB XI immer Vorrang

Laut Gesetz soll die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen solange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Der Pflegevertrag – was muss beachtet werden?

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Diejenigen, die sich für einen Pflegedienst entschieden haben und die Leistungen eines Pflegedienstes z.B. in Dietzenbach in Anspruch nehmen möchten, müssen vorerst einen sog. Pflegevertrag abschließen. Der schriftlich abgeschlossene Pflegevertrag mit einem Anbieter (einem Pflegedienst) ist eine beidseitige Absicherung sowohl für den Pflegebedürftigen und seiner Familie als auch für den Pflegedienst. Es ist immer ratsam das Kleingedruckte zu lesen. Hier wird es verraten, ob wirklich alles Wichtige geregelt ist.

Bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, sollten Sie das Kleingedruckte des Pflegevertrages genau überprüfen. In einem Pflegevertrag wird festgehalten, welche Leistungen ein Pflegedienst zu erbringen hat. Bestimmte Inhalte eines solchen Pflegevertrages werden sogar per Gesetz vorgeschrieben. Seien Sie aber nicht besorgt – Sie müssen kein Jurist sein, um feststellen zu können, ob im Vertrag wirklich alle wichtigen Bedingungen für eine kompetente Betreuung vorhanden sind. Diesbezüglich ist es von Bedeutung die folgenden sieben Punkte immer zu beachten:

Vertragspartner: An dieser Stelle sollte nur der Pflegebedürftige selbst als Vertragspartner erwähnt werden. Werden zum Beispiel Angehörige mit im Vertrag berücksichtigt, kann der Pflegedienst bei diesen auch finanzielle Ansprüche geltend machen.